Arbeitslos

Was nun?

Montag, März 17, 2008

Kredite für Arbeitslose?

Arbeitslose haben oftmals große Schwierigkeiten mit dem monatlichen Arbeitslosengeld auszukommen. Es gibt Dinge, die sie sich einfach nicht leisten können. Dabei geht es noch nicht einmal unbedingt um Luxusartikel. Manchmal benötigt man auch einen größeren Geldbetrag für wichtige Dinge, zum Beispiel für die Reparatur einer Waschmaschine. Die meisten Arbeitslosen haben natürlich keine größeren Geldbeträge angespart, so dass ein solcher Fall dann echt zum Problem werden kann. Die Banken vergeben Kredite normalerweise nur, wenn ein fester Arbeitsplatz vorhanden ist, und man ein monatliches Einkommen nachweisen kann. Einige Langzeit-Arbeitslose haben auch schon negative Schufa-Einträge, da sie mit dem wenigen Geld bestimmt schon das eine oder andere Mal in finanziellen Schwierigkeiten waren. Somit wird es für sie noch schwieriger, an Geld zu kommen. Inzwischen haben viele Kreditunternehmen diesen Bedarf entdeckt und bieten Kredite selbst ohne größere Sicherheiten an. Für Arbeitslose kann dann schnell die Schuldenfalle zuschnappen. Unter den Anbietern gibt es auch einige unseriöse Firmen, die die Not der Arbeitslosen ausnutzen. Man sollte sich auf jeden Fall überlegen, ob ein Kredit wirklich notwendig ist, oder ob man einen finanziellen Engpass eventuell auch anders überbrücken kann. Lieber sollte man auf die Hilfe von guten Bekannten zurückgreifen. Wenn ein Kredit wirklich unumgänglich ist, muss man auf jeden Fall darauf achten, dass der Anbieter seriös ist.

 

Kredite für Arbeitslose?

posted by admin at 12:30  

Montag, März 3, 2008

Kindergeld

In Deutschland haben Familien Anspruch auf Kindergeld für jedes Kind. Dabei richtet sich die Höhe des Kindergeldes nach dem Alter der Kinder und der Anzahl der Kinder. Für die ersten drei Kinder bekommt man den Regelsatz von 154 Euro im Monat. Ab dem vierten Kind erhöht sich dieser Betrag auf monatlich 179 Euro. Das Kindergeld muss man bei der örtlichen Familienkasse beantragen. Hierfür genügt die Geburtsurkunde des Kindes. Normalerweise wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Wenn sich der Jugendliche allerdings zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung befindet oder studiert, kann das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren bezogen werden. In einigen Fällen wird das Kindergeld sogar noch über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt, wenn zum Beispiel Wehrdienst geleistet wurde. Kindergeld wird jedoch nicht für die Kinder bezahlt, sondern an die Erziehungsberechtigten. Außerdem muss es nicht versteuert werden.

 

Kindergeld

 
Wenn ein Jugendlicher ein kleines Einkommen hat, wird dieses auf das Kindergeld angerechnet, und das Kindergeld dann entsprechend gekürzt. Wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist, kann er die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Obwohl das Kindergeld nicht als Einkommen zählt, wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld als solches angerechnet, weil es den Eltern zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Eine Ausnahme besteht in dem Fall, dass das Kind das Kindergeld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts benötigt.

posted by admin at 12:29  

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