Arbeitslos

Was nun?

Montag, März 3, 2008

Kindergeld

In Deutschland haben Familien Anspruch auf Kindergeld für jedes Kind. Dabei richtet sich die Höhe des Kindergeldes nach dem Alter der Kinder und der Anzahl der Kinder. Für die ersten drei Kinder bekommt man den Regelsatz von 154 Euro im Monat. Ab dem vierten Kind erhöht sich dieser Betrag auf monatlich 179 Euro. Das Kindergeld muss man bei der örtlichen Familienkasse beantragen. Hierfür genügt die Geburtsurkunde des Kindes. Normalerweise wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Wenn sich der Jugendliche allerdings zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung befindet oder studiert, kann das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren bezogen werden. In einigen Fällen wird das Kindergeld sogar noch über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt, wenn zum Beispiel Wehrdienst geleistet wurde. Kindergeld wird jedoch nicht für die Kinder bezahlt, sondern an die Erziehungsberechtigten. Außerdem muss es nicht versteuert werden.

 

Kindergeld

 
Wenn ein Jugendlicher ein kleines Einkommen hat, wird dieses auf das Kindergeld angerechnet, und das Kindergeld dann entsprechend gekürzt. Wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist, kann er die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Obwohl das Kindergeld nicht als Einkommen zählt, wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld als solches angerechnet, weil es den Eltern zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Eine Ausnahme besteht in dem Fall, dass das Kind das Kindergeld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts benötigt.

posted by admin at 12:29  

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Dienstag, Februar 26, 2008

Kindergeld

posted by admin at 07:27  

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