Arbeitslos

Was nun?

Samstag, Februar 16, 2008

Kindergeld

In Deutschland haben Familien Anspruch auf Kindergeld für jedes Kind. Dabei richtet sich die Höhe des Kindergeldes nach dem Alter der Kinder und der Anzahl der Kinder. Für die ersten drei Kinder bekommt man den Regelsatz von 154 Euro im Monat. Ab dem vierten Kind erhöht sich dieser Betrag auf monatlich 179 Euro. Das Kindergeld muss man bei der örtlichen Familienkasse beantragen. Hierfür genügt die Geburtsurkunde des Kindes. Normalerweise wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Wenn sich der Jugendliche allerdings zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung befindet oder studiert, kann das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren bezogen werden. In einigen Fällen wird das Kindergeld sogar noch über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt, wenn zum Beispiel Wehrdienst geleistet wurde. Kindergeld wird jedoch nicht für die Kinder bezahlt, sondern an die Erziehungsberechtigten. Außerdem muss es nicht versteuert werden.

 

Kindergeld

 
Wenn ein Jugendlicher ein kleines Einkommen hat, wird dieses auf das Kindergeld angerechnet, und das Kindergeld dann entsprechend gekürzt. Wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist, kann er die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Obwohl das Kindergeld nicht als Einkommen zählt, wird es bei der Berechnung von Arbeitslosengeld als solches angerechnet, weil es den Eltern zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Eine Ausnahme besteht in dem Fall, dass das Kind das Kindergeld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts benötigt.

posted by online at 12:46  

Samstag, Februar 16, 2008

Hilfe aus der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen immer noch ein Tabuthema. Keiner möchte gerne zugeben, dass er vom Staat abhängig ist, und oftmals am Existenzminimum lebt. Tatsächlich kann man keine großen Sprünge mehr machen, da das Arbeitslosengeld sehr knapp bemessen ist. Vor allem Hartz IV Empfänger haben es sehr schwer. Je länger man arbeitslos ist, umso schwerer wird es, wieder den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Vor allem ältere Menschen haben große Schwierigkeiten, eine passende Stelle zu finden. Das Arbeitsamt bemüht sich, vor allem solche Leute zu vermitteln. Oftmals müssen sie eine Arbeitsstelle annehmen, die gar nicht ihren beruflichen Qualifikationen entspricht. In vielen Fällen ist das jedoch die einzige Möglichkeit, wieder auf eigenen Füßen zu stehen und seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Vielen reicht das schon aus, da so das Selbstbewusstsein wieder aufgebaut wird, wenn man sich nützlich fühlt.

 

Hilfe aus der Arbeitslosigkeit

 
Die Agentur bietet auch die Möglichkeit der Umschulung an, wenn im erlernten Beruf die Chancen sehr gering sind. Man sollte solche Möglichkeiten auf jeden Fall nutzen. Auch ein Umzug kann manchmal helfen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Auch dieser wird vom Arbeitsamt bezahlt. Man kann auch versuchen, sich selbstständig zu machen. Dafür beantragt man bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. Dieser beträgt monatlich 300 Euro und wird über einen Zeitraum von 15 Monaten gezahlt. So haben sich schon viele Leute einen Weg aus der Arbeitslosigkeit geschaffen.Man sollte auf jeden Fall jede Chance ergreifen, die sich bietet. Wenn man erst einmal in die Langzeit-Arbeitslosigkeit gerutscht ist, wird ein Weg zurück ins Berufsleben immer schwerer.

posted by online at 09:42  

Freitag, Februar 15, 2008

Hartz IV

Im Anschluss ans Arbeitslosengeld bekommen Menschen ohne Arbeit Hartz IV. Dies kann man als Zusammenlegung vom Arbeitslosengeld und der früheren Sozialhilfe sehen. Immer wieder wird unter den Politikern die Höhe dieser Sozialleistung diskutiert. Empfänger von Hartz IV haben nur das Nötigste zum Leben und müssen jeden Cent umdrehen. Diese Sozialleistung der Agentur für Arbeit wurde Anfang 2005 eingeführt. Da die Zahl der „Sozialschmarotzer“ immer weiter anstieg, prüft das Arbeitsamt die Anträge inzwischen viel genauer. Der Antragsteller muss alles offen legen und regelmäßig auf dem Arbeitsamt erscheinen.

 

Hartz IV

 
Dabei muss der Arbeitslose immer wieder nachweisen, dass er sich auch um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Er muss sich auf die vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Stellen bewerben, ganz egal, ob es seinen beruflichen Qualifikationen entspricht. Wer über längere Zeit von Hartz IV leben musste, wird sich aus eigenen Stücken um jede Arbeitsstelle bemühen, die er bekommen kann. Gerade Familien mit Kindern haben es sehr schwer, wenn sie Hartz IV erhalten. Viele Menschen schämen sich auch dafür, da sie sich nichts mehr leisten können und schon bei den täglichen Bedarfsgütern ganz genau auf den Preis achten müssen. So werden diese Menschen schnell zu einer Randgruppe, und vor allem die Kinder leiden darunter, wenn Sie in der Schule deswegen gehänselt werden. Deshalb wird immer wieder überlegt, diese Leistung wenigstens ein wenig zu erhöhen. Damit wäre vielen Menschen geholfen.

posted by online at 22:39  

Freitag, Februar 15, 2008

Mein Chef hat mir gekündigt

Mein Chef hat mir gekündigt

 
Bei Kündigungen muss man grundsätzlich zwischen einer fristgerechten und einer fristlosen Entlassung unterscheiden. Wenn kein zwingender Grund vorliegt, kann ein Arbeitsverhältniss nur fristgerecht, unter Einhaltung einer festgelegten Kündigungsfrist, erfolgen. Nur gewisse Gründe rechtfertigen eine fristlose Entlassung. Bevor diese erfolgt, muss in der Regel vorher eine Abmahnung durch den Chef vorangegangen sein. So hat der Angestellte die Möglichkeit, aus seinen Fehlern zu lernen und sich zu bessern. Schwerwiegende Gründe wie Diebstahl oder Betrug können eine sofortige Kündigung nach sich ziehen. In einigen Fällen nehmen Arbeitgeber auch einen Vorwand, um den Angestellten loszuwerden. Dies ist häufig der Fall, wenn Firmen Personalkosten kurzfristig senken möchten, weil sie in einer schlechten finanziellen Lage stecken. In diesem Fall kann man vor Gericht gehen, wenn man die Lüge beweisen kann. Wenn der Chef gekündigt hat, muss man sich umgehend beim Arbeitsamt melden, damit man zum gegebenen Zeitpunkt auch seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten kann. Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird, was ja normalerweise der Fall sein sollte, bleibt meistens auch genügend Zeit, um sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzuschauen. Leider macht sich eine Kündigung nicht gut in einem Lebenslauf, oder wenn es im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommt. Denn schließlich erfolgt eine Kündigung in der Regel nicht grundlos. Man sollte hier auch bei der Wahrheit bleiben, denn manche Firmen erkundigen sich bei vorherigen Arbeitgebern.

posted by online at 18:36  

Freitag, Februar 15, 2008

Wo meldet man sich arbeitslos?

Sobald man weiß, dass man seinen Arbeitsplatz verlieren wird, also umgehend nach der Kündigung, muss man dies der Agentur für Arbeit melden. Dort muss dann ein Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld gestellt werden. Dieser Antrag sollte immer frühzeitig gestellt werden, da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt. Für die Meldung benötigt man einen gültigen Personalausweis und eine aktuelle Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Man muss ich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Da man sich schon bis zu drei Monate vor der Arbeitslosigkeit melden kann, sollte man dies auch umgehend tun, wenn man vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat. So ist eine pünktliche Zahlung des Arbeitslosengeldes gewährleistet. Wenn man sich zu spät meldet, muss man eine gewisse Zeit eventuell finanziell überbrücken, da es eine ganze Weile dauern kann, bis der Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld bewilligt wird. In der Regel benötigt man auch keinen Termin. Man geht einfach zu den Öffnungszeiten zum Arbeitsamt und meldet sich dann bei der Information. Hier erfährt man, welcher Arbeitsvermittler zuständig ist, und in welchem Zimmer man sich melden soll. Dieser Vermittler ist dann der persönliche Ansprechpartner während der Arbeitslosigkeit. An ihn kann man sich jederzeit telefonisch oder persönlich wenden, wenn man Fragen hat.

 

Wo meldet man sich arbeitslos?

posted by online at 17:36  
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